Wir haben ab sofort einen neuen Büttenreden-Shop online gestellt.
Falls Sie Schwierigkeiten mit dem Bestellen in unserem bisherigen Shop haben,
so klicken Sie einfach auf das nachstehende Banner und Sie werden sofort in unseren neuen Shop weitergeleitet.

1.) FREIGABE:
Für vereinsinterne, und andere öffentliche Veranstaltungen erhalten Sie die Freigabe bereits mit der bestellten Rede. Diese Freigabe ist natürlich kostenlos. Das bedeutet, dass Sie diese Rede überall ohne gesonderte Lizenz vortragen dürfen (außer in TV oder Rundfunk - siehe unten)
2.) TV- und Rundfunk-Lizenzen:
Zum Vortragen auf einer öffentlichen Veranstaltung (Radio, Fernsehen) ist die ausgefüllte und unterschriebene Genehmigung des Verfassers einzuholen bzw. die erforderliche Lizenz zu erwerben. Diese Lizenz fordert auch der übertragende Sender.
Auf dieser Lizenz wird bestätigt, dass der Autor nicht nur die Genehmigung zum Aufnehmen sondern auch die Genehmigung zum Senden des Vortrages erteilt.
Hier per e-Mail anfordern
Betreff: Lizenzanforderung (Titel-Angabe und Autor erforderlich)
sie erhalten dann umgehend einen Lizenzvertrag, welchen Sie uns ausgefüllt und unterschrieben per Fax oder per Post zurücksenden müssen (dient zu Ihrer eigenen Absicherung gegenüber irgendwelchen Forderungen). Die Kosten des Lizenzvertrages sind unterschiedlich (je nach Aufführung) und werden Ihnen mitgeteilt, sobald wir Ihre Anfrage mit detaillierten Angaben erhalten haben.
Bei TV-Aufführungen OHNE unsere Lizenz-Freigabe fallen automatisch die normalen, wesentlich höheren Lizenz-Gebühren an.
Mit freundlichen Grüßen
Roswitha Rudzinski